AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wespect GmbH, Hauptstraße 18, 32609 Hüllhorst gegenüber Unternehmern und Kaufleuten.

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die die Wespect GmbH mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als das die WespectGmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die Wespect GmbH in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

§ 2 Mitwirkung des Kunden / Leistungen der Wespect GmbH

(1) Die Wespect GmbH erbringt umfassende Dienst- und Beratungsleistungen im Bereich People and Culture und Social Media Marketing. Hiervon umfasst sind insbesondere die Konzeptionierung, Beratung, Gestaltung und Durchführung von Werbemaßnahmen, deren konkreter Inhalt jeweils in Einzelaufträgen vereinbart wird. Die Wespect GmbH vertreibt außerdem Produkte in den Bereichen des Performance Marketings und People and Culture, insbesondere Seminare, Coachings und Mentorings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet die Wespect GmbH dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von der Wespect GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch die Wespect GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von Wespect GmbH unberührt.

(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist die Wespect GmbH nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch der Wespect GmbH bleibt in diesen Fällen unberührt.

(4) In Bezug auf die von der Wespect GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht die Wespect GmbH hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(5) Die Wespect GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(6) Etwaige für Drittanbieter anfallende Werbekosten sind nicht in der Vergütung der Wespect GmbH inkludiert und separat vom Kunden zu tragen.

(7) Weist der Vertragspartner die Wespect GmbH an, etwaige Kampagnen zwischenzeitlich zu pausieren oder ist eine Pausierung der Kampagne ohne Verschulden der Wespect GmbH insgesamt notwendig, berührt dies den Vergütungsanspruch der Wespect GmbH nicht.

(8) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbeanzeigen, Landeseiten etc. ausschließlich selbst verantwortlich. Eine Überprüfung durch einen Rechtsbeistand des Kunden im Vorhinein wird nahegelegt.

(9) Der Kunde übernimmt erforderliche Übernachtungs- und Reisekosten der Wespect GmbH, die mit der Erfüllung des Vertrags in Zusammenhang stehen. Umfasst sind Übernachtungskosten in Hotelkategorien bis einschließlich 5-Sternen, PKW-Fahrten (0,30€ / Fahrtkilometer), Flugtickets in der Business Class, Bahnfahrten in der 1. Klasse sowie sonstige Reisekosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Taxen und Parkgebühren.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen der Wespect GmbH und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder, in Textform und auch mittels kaufmännischen Bestätigungsschreibens (KBS) erfolgen.

(2) Die Kooperationspartner vereinbaren in der Kooperationsvereinbarung die Details im Hinblick auf die Leistung vom Auftragnehmer, Honorar und sonstige Kriterien, die für die Vermittlung von Fachpersonal relevant sind. Mündliche Nebenabreden zwischen den Kooperationsparteien finden allein dann Geltung, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

(3) Sollte der vermittelte Kandidat:in die Position trotz Vertragsunterschrift nicht wie vereinbart antreten, wird die erfolgsbasierte Zahlung zur Hälfte zurückerstattet. Sollte die Person innerhalb der Probezeit ausscheiden, erstattet der Auftragnehmer ebenfalls die Hälfte der erfolgsbasierten Zahlung. Letzteres gilt unabhängig davon, ob die Person das Unternehmen auf eigenen Wunsch oder auf Wunsch des Auftraggebers verlässt.

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Daten oder Informationen, beispielsweise Stellenbeschreibungen, Anforderungsprofile oder Informationen zur Unternehmensstruktur zur Verfügung zu stellen.

(5) Die abschließende Prüfung der Eignung des Kandidaten, insbesondere die Prüfung von Referenzen, Zeugnissen und anderen Qualifikationen obliegt dem Auftraggeber. Ferner verpflichtet sich dieser, den Auftragnehmer unverzüglich (spätestens nach 14 Kalendertagen)schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn zwischen ihm oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen und einem vom Auftragnehmer vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsvertrag oder ein sonstiges Beschäftigungsverhältnis zustande kommt. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer über die mit dem Kandidaten getroffene Vergütungsregelung schriftlich Auskunft erteilen.

(6) Die dem Auftraggeber vom Auftragnehmer überlassenen Unterlagen und Informationen zu Kandidaten sind ausschließlich für den jeweiligen Auftraggeber bestimmt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Unterlagen und Informationen über die Kandidaten– weder im Original noch in Kopie – an Dritte weiterzugeben.

(7) Eventuell anfallende Reisekosten für Kandidaten, die entstehen, damit sich diese vor Ort beim Auftraggeber präsentieren kann, sind durch den Auftraggeber direkt zu begleichen.

§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Die Leistungen der Wespect GmbH unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise kraft Gesetzes überwiegend dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.

(2) Die Wespect GmbH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils die Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Die Wespect GmbH GmbH kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber der Wespect GmbH nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und der Wespect GmbH überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

(5) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist die Wespect GmbH verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.

(6) Die Wespect GmbH ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.

(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird die Wespect GmbH dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.


(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung der Wespect GmbH gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von AB hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.

(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von der Wespect GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die vom Kunden der Wespect GmbH geschuldete Vergütung ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus fällig. Eine Wespect GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde der Wespect GmbH nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Die Wespect GmbH stellt ein solches auf Anfrage zur Verfügung.

(4) Die Wespect GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an die Wespect GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 6 Kündigung & Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

(2) Der Vertrag mit einer Mindestlaufzeit verlängert sich automatisch um die gleiche Zeitspanne, wenn der Vertrag nicht mindestens vier Wochen vorher, oder den individuell zu Grunde liegenden Vertragsbedingungen, schriftlich gekündigt wird.

(3) Verträge, insbesondere Performance Advertising Verträge, welche mit einer Mindestlaufzeit von drei Monaten zweimalig automatisch verlängert worden sind, gehen bei der zweiten zur dritten automatischen Verlängerung in einen Jahresvertrag über.

(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

(5) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

§ 7 Außerordentliche Kündigung & Verzug

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch die Wespect GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei der Wespect GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei der Wespect GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält die Wespect GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber der Wespect GmbH in Verzug, ist die Wespect GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Die Wespect GmbH wird gegebenenfalls die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 8 Erfüllung

(1) Die Wespect GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Die Wespect GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Ist die Wespect GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch der Wespect GmbH unberührt.

§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen. 

(2) Der Kunde ist bei Teilnahme an unseren Programmen und Veranstaltungen verpflichtet, den störungsfreien Fortgang an unseren Programmen und Veranstaltungen zu gewährleisten und unseren Anweisungen unmittelbar Folge zu leisten. Bei wiederholt festgestelltem Verstoß gegen eine einmal erteilte Anweisung sind wir berechtigt, den Kunden vorübergehend oder dauerhaft von der entsprechenden Teilnahme auszuschließen. Unser Vergütungsanspruch bleibt in diesen Fällen unberührt.

(3) Innerhalb von sogenannten „Gruppen-Calls“ übt die Wespect GmbH das virtuelle Hausrecht aus. Der Kunde hat unseren Weisungen Folge zu leisten. Es besteht kein Anspruch auf Beantwortung bestimmter Fragen oder einer konkreten Anzahl von Fragen durch den Kunden. Die Wespect GmbH wird jedoch die Anliegen seiner Kunden bestmöglich berücksichtigen.

(4) Der Kunde und die Wespect GmbH entfernen auf erstes Anfordern des Vertragspartners innerhalb der sozialen Medien abgegebene Bewertungen und Kommentare übereinander. Diese Verpflichtung besteht nachvertraglich für einen Zeitraum von 36 Monaten fort.

§ 10 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass die der Wespect GmbH überlassenen Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos, Texte, Videos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt die Wespect GmbH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 11 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von der Wespect GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von der Wespect GmbH für den Kunden erstellt wurden (z.B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Know how, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form).

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Wespect GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an die Wespect GmbH über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

(5) Die Weitergabe unserer Programminhalte an Dritte ist verboten und wird im Fall des Verstoßes zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere auch für Zugänge zu unseren Mitgliederplattformen. Vorbehaltlich anderslautender Individualabrede besteht ein Nutzungsrecht ausschließlich für unseren direkten Vertragspartner.

§ 12 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von der Wespect GmbH anderweitig eingeräumt.

§ 13 Haftung


(1) Die Wespect GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Wespect GmbH nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet die Wespect GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB´s sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der Wespect GmbH maßgeblich.

(2) Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen der Wespect GmbH und dem Kunden unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Erfüllungsort ist der Sitz von der Wespect GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz der Wespect GmbH.


(4) Der Kunde gestattet der Wespect GmbH sogenannte Testimonial-Werbung. Die Wespect GmbH ist auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit berechtigt, in angemessener Weise mit dem Kunden als Referenz zu werben. Die Wespect GmbH ist entsprechend zur Nutzung dem Kunden gehörender Urheber-, Namens-, Marken- und Kennzeichenrechte berechtigt. Der Widerruf der Gestattung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig, nicht jedoch bereits bei Beendigung des Vertrags.

(5) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Wespect GmbH und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.